Ihre Aktenvernichtung in Berlin und Brandenburg

Für Ihr Unternehmen ist sichere Aktenvernichtung in Berlin und Brandenburg ein wichtiges Thema. Denn auch bei Ihnen sammeln sich ständig vertrauliche und personenbezogene Daten in Aktenordnern an. Diese Akten nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen datenschutzkonform zu vernichten, liegt in Ihrem Verantwortungsbereich.

Besonders wichtig für Sie: Personenbezogene Daten dürfen Sie keinesfalls im Papierkorb oder im Altpapier entsorgen. Das ist in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) rechtlich verbindlich festgelegt. Ein Verstoß gegen die DSGVO kann für Ihr Unternehmen empfindliche Strafen nach sich ziehen!

Dazu muss es nicht kommen, denn mit Haberling steht Ihnen ein professioneller Partner zur Seite, der sich zuverlässig um Ihre Daten und Aktenvernichtung in Berlin und Brandenburg kümmert.

Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie tatkräftig bei der Vernichtung Ihrer sensiblen Daten.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage oder über Ihre Bestellung.

Aktenvernichtung Selbstanlieferung final

Ihre Aktenvernichtung mit Haberling ist:

+ Sicher, denn wir haben die notwendige Expertise und Technik
+ Günstig, denn Sie haben so gut wie keinen Aufwand
+ Schnell, denn unser Unternehmen ist mitten in Berlin


Wir sind DIN-zertifiziert, damit Ihre Daten sicher sind

Wir bieten Qualität, auf die Sie sich verlassen können – und das sogar nachweislich! Für die normgerechte Vernichtung von Akten und Datenträgern unter Berücksichtigung von Sicherheitsstufen und Schutzklassen nach DIN SPEC 66399 haben wir uns zertifizieren lassen. Wir gewährleisten professionelle, zertifizierte Aktenvernichtung. Ebenso verfügen wir über die Prüfungsbescheinigung nach DIN EN ISO 9001:2015.

Ihre Daten sind zu jedem Zeitpunkt vor Unbefugten Zugriff geschützt. Vor Ort im Unternehmen stellen Sie dies durch unsere verschließbaren Behälter sicher. Wir holen die befüllten Sicherheitsbehälter mit Spezialfahrzeugen ab und bringen Sie direkt in den Sicherheitsbereich auf unser Betriebsgelände in Berlin Charlottenburg. Erst im kameraüberwachten und durch Zutritts- und Zugriffskontrollen geschützten Bereich öffnen wir die Sicherheitsbehälter und vernichten Ihre Akten.

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Unsere hochmoderne Vernichtungsanlage schreddert Ihre Akten gemäß den strengen Vorgaben der DIN 66399 bis Schutzklasse 3. Das Schreddergut wird dabei verwirbelt und zu Papierballen gepresst. Anschließend stellen wir es ausgewählten papierverarbeitenden Unternehmen zur Verfügung, die es recyceln und wiederverwerten.

Nach Abschluss Ihrer Aktenvernichtung erhalten Sie von uns natürlich ein Zertifikat. Mit diesem können Sie ggf. bestätigen, dass Sie Ihren datenschutzrechtlichen Verpflichtungen nachgekommen sind.

Profis für die Aktenvernichtung in Berlin und Brandenburg

Ihre Vorteile mit Haberling:

+ Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb
+ Aktenvernichtung nach DIN 66399
+ Vernichtung bis Schutzklasse 3 und Sicherheitsstufe P-5 unter Einhaltung der DSGVO
+ Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001:2015
+ Erhalt eines Vernichtungszertifikats nach Abschluss des Auftrages


Was bedeutet eigentlich „sichere Aktenvernichtung“?

Geht es um das Thema „sichere Aktenvernichtung“, stoßen Sie immer wieder auf Begriffe wie „Datenschutzgrundverordnung“, „DSGVO“ und „DIN 66399“. Was verbirgt sich hinter diesen Begrifflichkeiten? Das möchten wir Ihnen nachfolgend erläutern.

Die datenschutzrechtliche Basis für die Aktenvernichtung bildet die Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO). Den vollen Text der EU-DSGVO können Sie hier finden: Datenschutz-Grundverordnung

Die DIN 66399 leitet sich unmittelbar aus den Vorgaben der DSGVO ab und regelt die praktische Umsetzung. Die Norm definiert konkrete „Technische und Organisatorische Maßnahmen“ (kurz TOM), die ein Dienstleister einhalten muss.

Sie wissen schon, was Sie wollen? Dann bestellen Sie hier:

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Was ist die Datenschutzgrundverordnung?

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist verbindliches Recht im gesamten EU-Raum. Sie ist gültig für alle Unternehmen und Institutionen und regelt verbindlich den Umgang mit personenbezogenen Daten. Die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten ist ohne vorherige Einwilligung verboten. Eine Speicherung ist nur in den Fällen zulässig, in denen die DSGVO dies ausdrücklich gestattet. Das Speichermedium (digital oder analog) ist dabei unerheblich. Wo eine Speicherung zulässig ist, definiert die DSGVO die Bedingungen, wie personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und genutzt werden können. Sie legt zudem fest, dass personenbezogene Daten wieder gelöscht werden müssen, sobald der Grund für deren Speicherung nicht mehr gegeben ist.

Die gespeicherten Daten müssen auf eine Weise gelöscht oder vernichtet werden, dass eine Rekonstruktion mit den aktuell technischen Mitteln unmöglich oder nur mit erheblichem technischem Aufwand machbar ist.


Was sind personenbezogene Daten?

Zu den personenbezogenen Daten gehören alle Daten, durch die man eine natürliche Person eindeutig identifizieren kann. Das sind Daten wie: Anschrift, E-Mail, Telefonnummer, Geburtstag, Kontodaten, Kfz-Kennzeichen, IP-Adresse, Standortdaten und auch Browser-Cookies. Wichtig für Unternehmen und Institutionen ist, dass der Begriff „personenbezogene Daten“ sehr weit ausgelegt ist. Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie eher davon ausgehen, dass Daten dem Bereich der personenbezogenen Daten zuzuordnen sind. Für die Aktenvernichtung bedeutet das, dass im Zweifel eher eine höhere Sicherheitsstufe gewählt werden sollte.


Ab wann können oder müssen Sie personenbezogene Daten vernichten?

In den Fällen, in denen Daten überhaupt gespeichert werden dürfen, sollten diese möglichst sofort gelöscht werden. Wenn eine Speicherung begründet ist und dieser zugestimmt wurde, besteht die Verpflichtung, diese umgehend zu löschen, sobald der Grund der Speicherung nicht mehr gegeben ist. Dies unter der Voraussetzung, dass kein Gesetz die weitere Aufbewahrung ausdrücklich vorschreibt.

Daraus ergeben sich bestimmte Aufbewahrungsfristen für Unterlagen und Dokumente. In der Regel liegen diese Fristen bei 6 oder 10 Jahren. Ist die Aufbewahrungsfrist abgelaufen, können bzw. müssen Unterlagen vernichtet werden. Personenbezogene Daten müssen entsprechend den Vorgaben der DSGVO vernichtet werden. Wie diese Vorgaben technisch umzusetzen sind, geht aus der DIN 66399 hervor.


Was regelt die DIN 66399?

Die DIN 66399 definiert und regelt formal die Akten- und Datenträgervernichtung sowie die Entsorgung des Schredderguts.

Je nach Informationsgehalt eines Datenträgers wird diesem eine bestimmte Schutzklasse zugewiesen. Trägermaterialien werden klassifiziert und Sicherheitsstufen festgelegt, die für die Art der Vernichtung der Akten bzw. Datenträger anzuwenden sind.

Es gibt drei Schutzklassen, nach denen Datenträger klassifiziert sind:

+ Schutzklasse 1: normaler Schutzbedarf (z. B. Unternehmenskorrespondenz)
+ Schutzklasse 2: hoher Schutzbedarf (z. B. Personalakten)
+ Schutzklasse 3: sehr hoher Schutzbedarf (z. B. Geheimdienstakten)

Zudem gibt es sieben Sicherheitsstufen. Über diese werden die Anforderungen an den Grad der Zerkleinerung bei der Aktenvernichtung geregelt. Die Verantwortlichkeit für diese Zuordnungen liegt immer bei Ihnen, denn nur Sie kennen den Inhalt Ihrer Daten.

Sie geben also vor, ob „einfaches“ Schreddern reicht oder ein Datenträger zu „Staub“ zermahlen werden muss. In der Regel reicht die Sicherheitsstufe 3 aus. Ab Sicherheitsstufe 4 geht es um außerordentlich brisante Daten, wie Sie bei Geheimdiensten anfallen.

Natürlich beraten wir Sie gerne bei der Ermittlung von Schutzbedarf und Sicherheitsstufen.


Trägermaterialien nach DIN 66399

Kürzel Definition Anwendungsbeispiel
P Informationen sind in Originalgröße dargestellt z.B. Papierakten & sonstige Druckerzeugnisse
F Informationen sind in verkleinerter Form dargestellt z.B. Mikofilme oder Filmbänder
O Informationen sind auf optischen Datenträger gespeichert z.B. DVD, CD
T Informationen sind auf magnetischen Datenträger gespeichert z.B.Disketten, Magnetbänder
H Informationen sind auf Festplatten mit magnetischen Datenträger gespeichert z.B. klassische Festplatten
E Informationen sind auf elektronischen Datenträger gespeichert z.B. SSD-Festplatten, Chipkarte, Flash-Speicher

 


Gesetzliche Aufbewahrungsfrist

Aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen müssen Sie bestimmte Daten, Dokumente und Unterlagen für einen festgelegten Zeitraum einlagern. Das Handelsgesetzbuch (§ 257 HGB) und die Abgabenordnung (§ 147 AO) regeln, welche Dokumente wie lange aufbewahrt werden müssen. Die Aufbewahrungsfristen belaufen sich in der Regel auf 6 oder 10 Jahre. Nach Ablauf dieser Fristen können oder müssen diese Daten vernichtet werden. Vor allem wenn personenbezogene Daten in Ihren Akten lagern, müssen diese datenschutzkonform vernichtet werden. Eine professionelle Aktenvernichtung ist in den meisten Fällen die schnellste, zuverlässigste und günstigste Möglichkeit.

Hier können Sie die aktuellen Aufbewahrungsfristen herunterladen: Haberling-Gesetzliche-Aufbewahrungsfristen


Bei der Aktenvernichtung in Berlin und Brandenburg haben wir natürlich auch unsere Umwelt im Blick

+ Durch den Einsatz einer Solaranlage sparen wir ca. 13 Tonnen CO2 im Jahr ein. Dies entspricht ca. 40 gepflanzten Bäumen.
+ Damals in der Pferdekutsche, heute per Elektromobilität unterwegs.
+ Vernichtetes Material führen wir gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz dem Recycling zu.

Wir sind Ihr verlässlicher Ansprechpartner für Aktenvernichtung Berlin, Aktenvernichtung Potsdam, Aktenvernichtung Cottbus und Aktenvernichtung in ganz Brandenburg. Fragen Sie uns, ob wir auch in Ihrer Region für Sie aktiv sind.


Partnerunternehmen bei Aktenvernichtung24

 

Haberling Aktenvernichtung AV24 partner logo

 


Aktenvernichtung in Berlin

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„Schnelle Terminvergabe, zuverlässige Transportfahrer und sauberer Abtransport. Was will man mehr. Immer wieder gerne“

Frank S.

„Sehr freundliches Team, flotte Abarbeitung! Sehr empfehlenswert! Vielen lieben Dank für den super Service.“

Christopher L.

„Lieferung und Abholung des Aktenvernichtungscontainers konnte reibungslos mit Hilfe sehr netter Ansprechpartner im Büro und in der Ausführung durchgeführt werden. Sehr gerne wieder - bis zum nächsten Mal“

Dominica P.

„Sehr sichere und professionelle Abwicklung, von der ersten Online-Anfrage über die persönliche Anlieferung/Abnahme/Vernichtung bis hin zur zügigen Rechnungsstellung. Well done!“

Hubert D.

„Der Fahrer hat sich rechtzeitig angekündigt und kam sogar mit der Tonne in den 4. Stock. Auch beim Befüllen der Tonne half er. Super!“

Martina B. 

„Professionelle Zusammenarbeit, schnelle Terminvergabe, netter Fahrer, schnelle Abwicklung. Werden wir wieder beauftragen, wenn die nächsten Akten zur Vernichtung fällig sind. :-)“

Thomas K.

„Hat alles prima geklappt. Der Mitarbeiter war sehr freundlich und hilfsbereit. Zum Glück hatte er noch einen weiteren leeren Container dabei, denn unsere Menge war größer als gedacht.“

Kerstin R.

„Die Terminabsprache war perfekt. Das Personal kompetent und sehr freundlich. Es wurde solange gewartet bis die Container befüllt waren und es wurde sogar mit angepackt.“

Frank S.


FAQ – Häufig gestellte Fragen

Sehr sicher! Ihre Akten werden in Sicherheitsbehältern und mit Spezialfahrzeugen direkt in die Sicherheitsbereiche unseres Betriebsgeländes in Berlin-Charlottenburg transportiert. Dieser Bereich ist kameraüberwacht und außerdem durch Zutritts- und Zugriffskontrollen geschützt. Ihre Akten gelangen dann direkt in die hochmoderne Vernichtungsanlage, in welcher sie gemäß den Richtlinien der DIN 66399 bis hin zur Schutzklasse 3 geschreddert werden. Das vernichtete Material wird verwirbelt, zu Papierballen verpresst und anschließend der papierverarbeitenden Industrie zur Verfügung gestellt. Nach Abschluss des Vernichtungsprozesses erhalten Sie ein Zertifikat, das Ihnen die datenschutzkonforme Entsorgung Ihrer Akten bestätigt.

Die kosten Ihrer Aktenvernichtung hängen von unterschiedlichen Faktoren wie z. B. Materialmenge, Distanz zum Auftragsort usw. ab.
Wir beraten Sie gern zu den verschiedenen Möglichkeiten.

Ja, durch die Verwendung von Sicherheitsbehältern und Spezialfahrzeugen können wir Ihnen höchste Sicherheit gewährleisten. Direkt nach Ankunft im Sicherheitsbereich unseres Betriebsgeländes werden Ihre Akten nach strengen Richtlinien der DIN 66399 geschreddert. Ein weiterer Sicherheitsfaktor: Alle Mitarbeiter/innen unseres Unternehmens unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.

Ja, die fachgerechte Vernichtung von anderen Datenträgern (wie z. B. Disketten, CD/DVD, Sicherungsbänder, Festplatten etc.) erfolgt über die physikalische Zerstörung. Hierfür setzen wir Hochleistungsschredder ein. Das Schreddergut führen wir der stofflichen oder der thermischen Verwertung zu. Damit tragen wir zur Schonung der Umwelt bei. Natürlich erhalten Sie im Anschluss ein Zertifikat, mit dem wir Ihnen die datenschutzkonforme Entsorgung Ihrer Datenträger bestätigen.

Wir bieten Ihnen verschließbare Sicherheitsbehälter in unterschiedlichen Größen an, die Sie für die Sammlung Ihrer vertraulichen Akten nutzen können. Darüber hinaus überwachen wir unsere Fahrzeuge per GPS. Dadurch garantieren wir maximale Sicherheit beim Transport Ihrer Daten zu unserer Vernichtungsanlage.


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