Daten- und Aktenvernichtung für Unternehmen auch in Potsdam
Für Ihr Unternehmen in Potsdam sind Datenschutz sowie Daten- und Aktenvernichtung wichtige Themen.
Viele Unternehmen – vielleicht auch Ihres - streben im Geschäftsalltag das papierlose Büro an. Alle Daten sollen digital gespeichert werden. Aber die Realität sieht noch immer anders aus: Belege, Korrespondenz, Personalunterlagen und andere Dokumente werden weiterhin in Papierform in Akten gelagert und archiviert.
Diese Akten nehmen viel Platz weg. Zudem stellen Ihre Akten ein Sicherheitsrisiko dar, denn sie enthalten wertvolle Informationen Ihres Unternehmens.
Bestimmte Daten sind besonders sensibel: z. B. personenbezogene Daten, Unternehmensstrategien oder Steuerunterlagen. Manche dieser Daten sollen und oder dürfen unter keinen Umständen öffentlich gemacht werden. Zur letzteren Kategorie zählen personenbezogene Daten. Deren Schutzbedürftigkeit ist in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) klar definiert.
Solch sensible Daten müssen Sie unbedingt fachgerecht vernichten. Sie über das Altpapier zu entsorgen ist verboten und kann empfindliche Strafen nach sich ziehen!
Ihre Sicherheit ist der beste Grund, sich bei der Aktenvernichtung in Potsdam auf die Profis von Haberling zu verlassen!
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Ihre Sicherheit geht vor
Für die zertifizierte Daten- und Aktenvernichtung in Potsdam gemäß DIN 66399 setzen wir spezielle Sicherheitsbehälter in verschiedenen Ausführungen ein. Wir haben für jeden Verwendungszweck die passende Größe! Unsere Behälter beginnen bei einem Volumen von 70 Litern und reichen bis zu 38 cbm Containern.
Alle von uns genutzten Behälter haben einen Einwurfschlitz im Deckel. Dadurch können Sie Akten und Daten sicher in den Behältern sammeln.
Neben der Größe haben Sie bei den Behältern auch die Wahl zwischen verschiedenen Schließsystemen. Unsere K-Serie nutzt z. B. die Schlüsselschließung, während die I-Serie ein integriertes Zahlenkombinationsschloss besitzt. Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit, ein Modell der M-Serie zu nutzen – diese Behälter verfügen über einen integrierten Schredder Kopf.
Natürlich beraten wir Sie gerne bei der Wahl des passenden Behälters und zur Aktenvernichtung in Potsdam!
Datenschutz von Anfang bis Ende
Wenn Sie die Sicherheitsbehälter befüllt haben, verladen wir sie ein Spezialfahrzeug und bringen sie in den Sicherheitsbereich unseres Betriebsgeländes in Berlin-Charlottenburg. Dort befindet sich unsere hochmoderne und behördlich geprüfte Vernichtungsanlage. Erst hier entladen und öffnen wir die Behälter mit Ihren Daten. Die Aktenvernichtung erfolgt unter strengsten Sicherheitsvorschriften. Nach erfolgter Vernichtung erhalten Sie von uns ein Vernichtungszertifikat. Mit diesem können Sie ggf. belegen, dass Sie Ihre Daten datenschutzkonform vernichtet haben.
Aktenvernichtung in Potsdam gemäß DIN 66399
Die Vernichtungsanlage ist kameraüberwacht und auch durch Zutritts- und Zugriffskontrollen gesichert. Dies entspricht den strengen Vorgaben der DIN 66399. Dort vernichten wir Akten und andere Datenträger bis hin zur Schutzklasse 3. Nach erfolgter Vernichtung verwirbelt die Anlage das Material und presst es zu Ballen. Die Ballen mit dem Schreddergut stellen wir gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, dem Recycling zur Verfügung.
Vertrauen Sie den Profis von Haberling, wenn es um Aktenvernichtung in Potsdam geht! Wir erledigen Ihren Auftrag preiswert, nachhaltig, sicher und gründlich!
Haberling bietet Ihnen zertifizierte Qualität
Wir bieten zertifizierte Qualität, auf die Sie sich verlassen können. Haberling ist für die normgerechte Vernichtung von Akten und Datenträgern unter Berücksichtigung von Sicherheitsstufen und Schutzklassen nach DIN SPEC 66399 zertifiziert. Zudem verfügen wir über die Prüfungsbescheinigung nach DIN EN ISO 9001:2015. Deshalb sind wir Ihr Ansprechpartner für professionelle Aktenvernichtung in Potsdam!
Hier erfahren Sie mehr über unsere Zertifikate
Gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Ihre Unterlagen
Den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entsprechend müssen Sie kaufmännisch relevante Daten, Dokumente und Unterlagen für bestimmte Zeiträume einlagern. Welche Dokumente Sie wie lange aufbewahren müssen, ist im Handelsgesetzbuch (§ 257 HGB) und in der Abgabenordnung (§ 147 AO) geregelt. Die Aufbewahrungsfristen belaufen sich in der Regel auf 6 oder 10 Jahre. Nach Ablauf dieser Fristen können oder müssen Sie diese Daten vernichten. Enthalten Dokumente personenbezogene Daten, müssen Sie diese den Vorgaben der DSGVO bzw. DIN 66399 entsprechend vernichten.
Die professionelle Aktenvernichtung ist in den meisten Fällen die günstigste, schnellste und vor allem sicherste Methode.
Hier finden Sie ein Dokument mit den wichtigsten Fristen: Haberling-Gesetzliche-Aufbewahrungsfristen
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